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Katatstrophenschutz

Der Katastropenschutz im Frieden sowie der Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten (Zivilschutz) sind Aufgaben des Staates. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt hierbei im Rahmen seiner Möglichkeiten und satzungsgemäßen Aufgaben mit.

Will man den Begriff »Katastrophenschutz« begreiflich machen, so ist es zunächst notwendig, den der Katastrophe zu definieren. Landläufig versteht man darunter ein Unglück, das eine ganze Region mit vielen hundert, wenn nicht tausend Menschen betrifft- Erdbeben, Überflutungen und dergleichen. Doch Einrichtungen des Kat-Schutzes kommen schon bei Notfällen erheblich kleineren Ausmaßes zum Einsatz, etwa bei einem Großbrand, einem Zugunglück oder ähnlichem. Im Rahmen dieses Artikels gilt daher diese umfassendere Definition.

Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es, die Bewohner des betroffenen Gebietes nach dem Eintreten einer Katastrophe vor weiterer Ausbreitung zu schützen sowie geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Auswirkungen auf die Bevölkerung abzumildern. Zu diesem Zweck haben Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen umfassende Pläne und Gesetze ausgearbeitet, die das Vorgehen im Notfall genau festlegen.

Ist ein Unglücksfall eingetreten, wird zunächst die örtlich zuständige Leitstelle informiert. Diese hat dann neben der Alarmierung von Rettungsdienst und Feuerwehr die Möglichkeit, zusätzlich noch sogenannte SEGen (Schnelleinsatzgruppen) einzusetzen.

Schnelleinsatzgruppen sind die schlagkräftigen Kerne der Einsatzeinheiten. Sie bestehen aus den Untergruppen Führung (Zugführer, Notarzt, stellv. Zugführer, Helfer Führungstrupp, Gruppenführer Betreuungsdienst und Gruppenführer Technik) sowie Sanität (Gruppenführer und acht Helfer).

Eine SEG ist, von der Alarmierung gerechnet, nach ca. 20-30 Minuten am Einsatzort. Der Landkreis Konstanz verfügt über insgesamt fünf SEGen, jeweils zwei SEG Sanität in Konstanz und zwei SEG Sanität in Singen, sowie eine für den Zuständigkeitsbereich Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Je nach Schwere der Verletzungen kann eine Schnelleinsatzgruppe ein Verletztenaufkommen zwischen 5 und 20 Personen bewältigen. Im Gegensatz zum mobilen Rettungsdienst verweilt eine SEG am Unglücksort und kann dort mit Ablösung über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt werden.

Stellt sich heraus, daß die Notlage noch größer ist, als daß sie von einer SEG in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst bewältigt werden kann, dann hat der Landrat des betroffenen Kreises oder sein Stellvertreter darüber zu entscheiden, ob er den Katastrophenfall (kurz: K-Fall) ausruft. Tut er dies, so wird aus Beamten der zuständigen Behörden sowie Funktionsträgern der Hilfsorganisationen eine sog. zentrale Leitungsgruppe gebildet, die über das weitere Vorgehen entscheidet. In ihrer Macht steht es z.B. auch, die Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten des Kreises zu alarmieren.

Die Einsatzeinheit ist, wie erwähnt, der nächstgrößere Verband von Einsatzkräften nach der SEG. In ihr finden sich insgesamt vier Gruppen: Führung, Sanität, Betreuung sowie Technik und Sicherheit. Der Aufbau der Gruppen Sanität und Führung ist vollständig gleich wie bei der Schnelleinsatzgruppe. Der Unterschied zur SEG besteht darin, daß zu den Gruppenführern für Betreuung und Technik noch 14 (Betreuung) und 3 (Technik) Helfer und Truppführer hinzukommen. Eine Einsatzeinheit hat daher zusätzliche Fähigkeiten im Aufgabengebiet der Betreuung von Betroffenen und der technischen Versorgung, die über das Einsatzspektrum der SEG weit hinausgehen.

Die Mitglieder der jeweiligen Fachdienste haben dabei sowohl eine Fachausbildung auf ihrem Spezialgebiet, als auch eine grundlegende Ausbildung auf allen anderen Gebieten erfahren. Daraus resultiert die große Universalität der Einsatzeinheit im Ernstfall.

Nicht zu vergessen ist, bei aller Professionalität, daß Katastrophenschutz zu einem Großteil von den Freiwilligen in den Bereitschaften geleistet wird, denen dafür an dieser Stelle unser aller Hochachtung und Dank gebührt.

RKB Arnim Lauinger und Stv. RKB Philipp Karrer

Einsatzeinheiten

Einsatzeinheit 1 (+ 2x SEG Sanität Konstanz)

- DRK OV Konstanz
- MHD Ortsgruppe Konstanz
- DRK OV Reichenau

Einsatzeinheit 2

- DRK OV Allensbach
- DRK OV Radolfzell
- DRK OV Rielasingen
- DRK OV Stahringen
- DRK OV Öhningen

Einsatzeinheit 3 (+ 2x SEG Sanität Singen)

- DRK OV Singen
- ASB Ortsgruppe Singen
- JUH Ortsgruppe Singen
- MHD Ortsgruppe Singen

Einsatzeinheit 4

- DRK OV Engen
- DRK OV Gottmadingen
- DRK OV Hilzingen
- DRK OV Tengen

EG Betreuung, Unterkunft und Verpflegung

- DRK OV Aach
- DRK OV Bodman
- DRK OV Hohenfels
- DRK OV Steißlingen
- DRK OV Stockach

Rettungshundestaffel

- DRK Kreisverband Konstanz